Freistellungs-Bescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gemäß §48b Abs 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes:
Die derzeit gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes finden Sie hier zum downloaden:
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